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| Ratenkredit für Selbstständige |
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Ratenkredit für Selbstständige, Freiberufler und
Unternehmer
Wer als Angestellter bei seiner Bank um einen Ratenkredit bittet, wird
ihn in der Regel bzw. unter bestimmten Vorraussetzungen auch einen
Kredit bekommen. Abhängig davon können die persönlichen und
finanziellen Verhältnisse sein, wie etwa die Bonität des Antragssteller
und ein geregeltes Einkommen.
Eine weitere Vorraussetzung für die Bewilligung eines
Kredites kann das monatlich zur Verfügung
stehende Nettoeinkommen sein, was durch Vorlage der Gehaltsabrechnungen zu
belegen ist. Auch ein festes Arbeitsverhältnis eines Ehepartners
kann in die Prüfung miteinbezogen werden.
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Ein Unternehmer oder Freiberufler hingegen, kann nicht wie ein
Angestellter eine Gehaltsabrechnungen vorlegen, sodass für diesen
Personenkreis andere Kriterien für die Vergabe eines Ratenkredits
gelten. Dabei ist es grundsätzlich egal, ob der Kredit bei einer Filialbank
beantragt wird oder bei einem Onlineanbieter, der aufgrund seiner Geschäftsstruktur
die Möglichkeit besitzt, günstigere Konditionen, wie bei den Zinsen, für die Vergabe von
Krediten zu gewähren.

Bedingungen bei einem Ratenkredit für Selbständige
Unterschieden wird bei Krediten für Unternehmer, Existenz - und
Firmengründer zwischen
einem Geschäftskredit und einem Privatkredit.
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Dieser ist in der Regel
nicht zwecksgebunden und kann z. B. für die Anschaffung größerer
Konsumgüter ebenso verwendet werden wie für eine Urlaubsreise.
Der Geschäftskredit
hingegen wird seitens des Kreditgebers meist zwecksgebunden vergeben, da
sie meist eine Investition in das selbstständige Gewerbe darstellen wie
z. B. die Anschaffung eines firmeneigenen Pkw.
Um als Unternehmer einen Kredit zu erhalten, muss derjenige die Betriebswirtschaftliche Abrechnung vorlegen. Ebenso
sollten Kontoauszüge bzw. alternativ ein Einkommensteuerbescheid sowie
die Einnahme-Überschuss-Rechnung vorgelegt werden. Nicht selten verlangen
die Kreditanbieter aus Sicherheitsgründen für die Vergabe eines Darlehens einen Bürgen zur zusätzlichen Absicherung, falls die Selbstständigkeit
noch keine 12 Monate ausgeübt wurde. |
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