 |
Hartz IV Darlehen und weitere Probleme
Um einen Kredit zu bekommen, müssen potentielle Kreditnehmer in der
Regel grundsätzlich über eine ausreichende Bonität verfügen.
Diese wird in der Regel dadurch belegt, dass ein regelmäßiges und
pfändbares Einkommen in ausreichender Höhe erzielt wird.
Bei Empfängern von Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) ist dies in der
Regel nicht der Fall. Demnach haben die Betroffenen es in der Regel sehr
schwer, auch nur kleinste Kredite zu bekommen.
|
|
|
Darlehen für Hartz 4 Empfänger (ALG 2) über das
Internet
Da diese Personengruppe jedoch immer größer wird und viele Banken
das Potential der Betroffenen für sich nutzen wollen, bieten sie
sogenannte Hartz IV Darlehen. Bei den Anbietern der Hartz 4 Darlehn
handelt es sich in der Regel um Dienstleister aus dem Internet, die
gezielt Hartz 4 Empfänger ansprechen.

Vorraussetzungen für ein Darlehn bei
Arbeitslosengeld 2
Eine besonders große Bedeutung im Zusammenhang mit Hartz IV Darlehen
kommt der Ein- und Ausgabensituation der potentiellen Kreditnehmer und
der Schufa zu. Da die Kreditnehmer mit Hartz 4 nur über ein nicht pfändbares
Einkommen verfügen, müssen sich die Banken darauf verlassen können,
dass die Schulden auch tatsächlich zurückgezahlt werden. Die Schufa
gibt in diesem Kontext wichtige Anhaltspunkte über die
Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Kreditausfalls.
|
|
|
|
Grundsätzlich ist es aber so, dass Hartz IV Finanzierungen in der Regel
deutlich teurer sind als vergleichbare Finanzierungen für "normale"
Kreditnehmer. Das Ausfallrisiko ist einfach zu groß,
sodass ein Zinsaufschlag unbedingt erforderlich ist, um die zusätzlichen
Risiken zu kompensieren.
Nach den neuesten gesetzlichen Bedingungen könnte es auch durchaus
sein, dass man bei keinem Festen Einkommen, welches man aus einer
Festanstellung bezieht, kein Darlehen von einer Bank erhält. Des
weiteren könnte es auch die sozialgesetzlichen Bestimmungen ganz
einfach verbieten, dass man aus solche einer sozialen Stufe heraus
keinen Kredit mehr aufnehmen darf, denn dieser könnte oder würde evtl.
als Einkommen angerechnet.
Dieser Umstand klingt auf den ersten Blick sicherlich etwas verkehrt,
aber auf den zweiten Blick ergibt sich sehr wohl ein tieferer Sinn.
|
|
Weiterhin bewegen sich Empfänger von Hilf- oder Sozialleistungen
mitunter in solch geringen Einkommensregionen, dass bei einem
eventuellen Rückstand mit den Ratenzahlungen keine Pfändung der
kreditgebenden Bank bzw. des Geldinstitutes erfolgen könnte. Banken
oder Geldinstitute können nur bis zu einem gewissen Einkommen pfänden
und sollte der säumige Kreditnehmer ein Einkommen unterhalb der
Pfändungsgrenze haben, also kann man ihm kein Geld mehr pfänden. Schon
allein aus diesem Grunde heraus ist es Banken oder ähnlichen
Geldinstituten im Grunde leider unmöglich bei einem solchen sozialen
Stand einen Kredit zu bewilligen. Fazit:
Alternativ könnte man sich evtl. auch von einem privaten Geldgeber eine
Kredit nehmen. Aber auch hierbei wären die gesetzlichen Bestimmungen zu
beachten, nicht das am Ende der Kredit
von Privat auch als Einkommen bei Hartz VI (4) anzugeben ist. Mehr
zum Thema Kredit von Privat können Sie hier
lesen.
|
|
|  |
|